Rheinau
07844 / 675
Wenn der Tod eines Menschen eingetreten ist, sollten Sie zuerst einen Arzt informieren. Dieser stellt den Toten- und den Leichenschauschein aus. Bei einem Unfalltod muss außerdem die Polizei benachrichtigt werden.
Im Anschluss stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr, zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Leider ist mit einem Trauerfall auch bürokratischer Aufwand verbunden. Wir benötigen für unsere Arbeit einige Papiere. Falls Sie diese nicht direkt zur Hand haben, seien Sie unbesorgt. Wir helfen Ihnen gerne, fehlende Unterlagen zu besorgen.
Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus, im Alten- oder im Pflegeheim, so wird die dortige Verwaltung die ersten erforderlichen Maßnahmen einleiten.
PDF Download: Was tun im Trauerfall