Rheinau
07844 / 675
Leider ist ein Trauerfall oft mit finanziellen Engpässen in der Versorgung verbunden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber den Rententrägern möglichst rechtzeitig geltend zu machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Als Witwe/r oder Waise haben Sie die Möglichkeit, eine Rente von der deutschen Rentenversicherung zu beziehen. Die Voraussetzung für die Witwer-/Witwenrente ist, dass Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre Ihre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben.
Die nachfolgenden Dokumente sollten Sie für die Beantragung bereithalten:
Die Mitarbeiter der Beratungsstellen stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Erste Informationen finden Sie hier: